Förderkulisse Märkisches Sauerland

Im Rahmen des Wolfsmonitorings wurde im Märkischen Kreis mehrfach ein weiblicher Wolf nachgewiesen. Ein erster genetischer Nachweis auf den weiblichen Wolf mit der Kennung GW2856f wurde an einem Schafriss vom 15.09.2022 bei Lüdenscheid erbracht. Weitere genetische Nachweise desselben Individuums erfolgten im November 2022 anhand eines weiteren Schafsrisses am 03.11.2022 in Halver sowie Wildtierrissen am 17.11.2022 in Meinerzhagen und am 16.04.2023 in Halver. Bei dem weiblichen Wolf handelt sich um einen Abkömmling aus dem niedersächsischen Wolfsrudel bei Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme). Aufgrund mehrfacher Nachweise über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) davon aus, dass dieses Tier standorttreu geworden ist.

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen weist daher mit Wirkung zum 20.09.2023 die „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ sowie die umgebende „Pufferzone Märkisches Sauerland“ aus. Grundlage der Ausweisung sind die „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen“ („Förderrichtlinien Wolf“, RdErl. v. 03.02.2017, MBl. NRW. S. 85, in der Fassung vom 19.07.2023, MBl. NRW. S. 766).

Eine Karte der Förderkulisse Märkisches Sauerland mit umliegender Pufferzone findet sich hier.

Da im Märkischen Kreis und Umgebung die fachlichen Voraussetzungen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch den Wolf nach Nr. 3.4.1 in Verbindung mit Nr. 3.4.1.2 und Nr. 3.4.1.3 der Förderrichtlinien Wolf vorliegen, wird die Förderkulisse in Nordrhein-Westfalen um dieses Gebiet erweitert. Die Abgrenzung hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.

Abgrenzung der „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ einschließlich Pufferzone

Die „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ mit umliegender Pufferzone umfasst den südlichen Teil des Märkischen Kreises und damit einen bedeutenden Anteil des Ebbegebirges mit seinen ausgedehnten Wäldern und angrenzenden Kulturlandschaften. Nach Westen hin erstreckt sich die Förderkulisse bis zum Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Oberbergischen Kreis, im Süden und Osten bis zum Kreis Olpe und dem Hochsauerlandkreis. Die aktuellen Wolfsnachweise liegen überwiegend inmitten dieses Gebietes mit einem Schwerpunkt in Halver, Lüdenscheid und Herscheid. Die Abgrenzung der „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ umfasst auf einer Fläche von 775 km² folgende Städte und Gemeinden vollständig:

  • Märkischer Kreis: Städte Altena, Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl; Gemeinden Herscheid, Schalksmühle.
  • Kreis Olpe: Stadt Attendorn.

Die umliegende „Pufferzone Märkisches Sauerland“ umfasst auf einer Fläche von 1.299 km² die umliegenden Kommunen. Die angrenzende Pufferzone „Oberbergisches Land" bildet die südliche und südwestliche Grenze der Pufferzone, im Norden wird die Pufferzone durch die dichte Bebauung im angrenzenden Ruhrtal, Verkehrswege (u.a. A 46) und dem Ardeygebirge begrenzt. Zur Pufferzone zählen die folgenden Städte und Gemeinden (Teilbereiche in Klammern):

  • Märkischer Kreis: Städte Balve, Hemer, Iserlohn (südlich A 46 bzw. B 7); Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde.
  • Hochsauerlandkreis: Stadt Sundern.
  • Kreis Olpe: Stadt Lennestadt; Gemeinden Finnentrop, Kirchhundem.
  • Oberbergischer Kreis: Städte Hückeswagen, Wipperfürth; Gemeinde Marienheide.
  • Kreisfreie Stadt Hagen (teilweise südliches Stadtgebiet).

Die Ausweisung einer Herdenschutz-Förderkulisse sowie einer umgebenden Pufferzone beim Vorkommen eines territorialen Wolfes ist insbesondere für die Weidetierhaltung von großer Bedeutung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet in dieser Förderkulisse auf der Grundlage der Förderrichtlinien Wolf eine Förderung von Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) an.

Billigkeitsleistungen und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen nach den „Förderrichtlinien Wolf“

In Ergänzung zum Wolfsmanagementplan hat das Umweltministerium im Februar 2017 die „Förderrichtlinien Wolf“ veröffentlicht. Durch das im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossene Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission sind die zunächst geltenden besonderen Regelungen zu „De-minimis-Beihilfen“ nicht mehr anzuwenden. Dies bedeutet insbesondere für die Berufsschäfer eine erhebliche Erleichterung.

Mit den Förderrichtlinien führt das Land Nordrhein-Westfalen die bereits seit der erstmaligen Rückkehr eines Wolfes Ende 2009 gängige Praxis fort, die vom Wolf verursachten Tierrisse finanziell auszugleichen. Billigkeitsleistungen (Höhe 100%) werden unter anderem für Tierverluste, für die Kosten für den Tierarzt und für Medikamente gewährt. Das Land Nordrhein-Westfalen gleicht darüber hinaus die Schäden an Schutzvorrichtungen sowie die finanziellen Schäden durch Fehlgeburten finanziell aus, die durch Wölfe ausgelöst wurden. In der „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ gilt für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen Nr. 2.4.1.2 der Förderrichtlinien Wolf.

Zusätzlich können Betriebe mit Tierhaltungen von Schafen und Ziegen sowie von Gehegewild in einer Förderkulisse nach Nr. 3.4.1 in Verbindung mit Nr. 3.4.1.2 und Nr. 3.4.1.3 der Förderrichtlinien Wolf auch Fördermittel für vorbeugende investive Herdenschutzmaßnahmen (Höhe 100%) beantragen. Gefördert werden der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune. Darüber hinaus kann auch die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden finanziell unterstützt werden (beschränkt auf die Förderkulisse nach Nr. 3.4.1 in Verbindung mit Nr. 3.4.1.2 der Förderrichtlinien Wolf).

Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sowie Anträge auf Billigkeitsleistungen der durch einen Wolf verursachten Schäden können beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten gestellt werden (nähere Informationen unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/wolf/index.htm).