Am Samstag, dem 14.06.2025, wurde der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen von den zuständigen Behörden offiziell bestätigt. Der betroffene Wildschweinkadaver wurde in der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen konnte das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) den Fund weiterer Verdachtsfälle in der betroffenen Region bestätigen. Weitere Informationen zur aktuellen Lage finden Sie auf den Internetseiten des MLV und des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) .
Während die Afrikanische Schweinepest für Menschen und andere Haus- oder Nutztiere ungefährlich ist, verläuft eine Infektion von Wild- und Hausschweinen fast immer tödlich. In Mitteleuropa verbreitet sich die Infektionskrankheit durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder ihren Ausscheidungen. Die Kadaverreste von an ASP verendeten Wildschweinen können über längere Zeit infektiös sein. Eine Verschleppung des Erregers der ASP durch andere Wildtiere über kürzere Strecken, beispielsweise über kontaminierte Läufe und Haare, ist nicht gänzlich auszuschließen. Eine Verbreitung der Seuche durch Wolfskot konnte durch Untersuchungen allerdings nicht festgestellt werden. So wurden beispielweise bereits Hinweise darauf gefunden, dass der Erreger im Verdauungstrakt eines Wolfes nicht überleben kann (Szewczyk et al. 2021). Die positive Wirkung der schnellen Verwertung infizierter Kadaver durch Aas- und Fleischfresser scheint zu überwiegen (Probst et al. 2019, Marucco et al. 2022).
Bei der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest stellen Menschen hingegen einen großen Risikofaktor dar. Eine Verschleppung des Erregers, beispielsweise durch kontaminierte Schuhe, Kraftfahrzeuge oder Essensreste, kann, auch über weitere Strecken, nicht ausgeschlossen werden. Aus Gründen des Seuchenschutzes und der bestehenden Gefahr einer Weiterverbreitung ist im Rahmen des Wolfsmonitorings eine Dokumentation und Beprobung aller gemeldeten Haus- und Nutztierfälle sowie Wildtierkadaver in offiziell eingerichteten Sperrzonen nicht mehr möglich. Stattdessen können betroffene Tierhaltende innerhalb offizieller Sperrzonen, möglichst unter telefonischer Anleitung nach Kontaktaufnahme mit dem LANUK, Detail- und Übersichtsfotos von den Kadavern anfertigen und an das LANUK übermitteln: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles. Sollte im Zuge der Bewertung auf Grundlage dieser Fotodokumentation und der vorliegenden Rissmerkmale eine Verursachung durch einen Wolf wahrscheinlich sein, ist die Gewährung einer Entschädigungszahlung (Billigkeitsleistung im Sinne der Förderrichtlinien Wolf) möglich. Ob ein Fundort in der offiziell eingerichteten Sperrzone liegt, können Betroffene mithilfe der Suchfunktion der online bereitgestellten interaktiven Karte des Friedrich-Löffler-Instituts überprüfen.
Wer in Nordrhein-Westfalen ein totes Wildschwein findet, wird gebeten, dies umgehend der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) unter der Telefonnummer 0201 714488 zu melden. So können notwendige Maßnahmen zur Sicherung und Untersuchung schnell eingeleitet werden.